Pfarrgemeinderat - Pfarre St. Aegyd am Neuwalde

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Pfarrgemeinderat

Pfarrer & Team St. Aegyd

Der neue Pfarrgemeinderat wurde am

Sonntag, dem 26. März 2017 während der Hl. Messe vorgestellt.


Pfarrgemeinderat ab 19. März 2017:

Daxböck Maria

Markt

Dulovec Malgorzata

Waldgasse

Eder Margarete

Gscheid

Grafeneder Monika

Weissenbach

Heindl Christa

Mitterbach

Heindl Peter

Unrechttraisen

Hochreiter Karl

Wällischgraben

Loewert Susanne

Mitterbach

Meissinger Birgit

Weissenbach

Mosbacher Veronika

Alte Landstrasse

Scheikl Andreas

Rotenbach

Täubel Veronika

Weissenbach

Weirer Gerhard

Weissenbach

Werderits Brigitte

Hauptstrasse
Wiesbauer Karin Hohenberg
Zöchling Maria Mitterbach


Vorstand:

Pfarrer Mag. Sprycha Miezyslaw
Vorsitzender
Hochreiter Karl Stellvertreter
Eder Margarete
Wiesbauer Karin
Zöchling Maria



Jeder Mensch hat Begabungen, mit denen er seiner Pfarrgemeinde dienen kann.
Je vielfältiger ihre Aufgaben sind, umso mehr bedarf die Gemeinde der Fähigkeiten und des guten Willens aller.
Gott ruft uns durch Menschen in seinen Dienst.
Wenn Sie für den Pfarrgemeinderat kandidieren und auch gewählt werden, kann dies ein Zeichen seiner Berufung sein.
Vor allem heißt es: Bereitschaft zur Mitarbeit in der Pfarre !


Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist jenes Gremium, das den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt, Fragen des pfarrlichen Lebens berät, zusammen mit dem Pfarrer im Sinne dieser Ordnung entscheidet und für die Durchführung der Beschlüsse sorgt.
Zu seinen Aufgaben zählt:

Gemeinsam mit dem Pfarrer ein Pastoralkonzept zu beraten und zu erstellen unter Berücksichtigung der pfarrlichen Grunddienste  Verkündigung, Liturgie und Caritas und der Einbeziehung der von der Diözese festgelegten pastoralen Planung.

Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche.

Aufgabe des Pfarrgemeinderats ist es, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, je nach Sachbereichen beratend oder beschließend mitzuwirken,
als Pastoralrat hat der Pfarrgemeinderat den Pfarrer zu beraten und zu unterstützen.

Der Pfarrgemeinderat hat die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Pfarrgemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten christlicher Hilfe zu suchen;

kirchliche Organisationen und Gruppen zu bilden bzw. zu fördern, die Eigenständigkeit dieser Gruppen zu achten und die Aufgaben und Dienste im Hinblick auf die Pfarrgemeinde zu koordinieren;

wo nur möglich die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern;

gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten;

für die geistliche und fachliche Weiterbildung seiner Mitglieder zu sorgen;

und Kontakte zu den der Kirche Fernstehenden anzustreben.


Pfarrgemeinderatswahl 2017

„Pfarrgemeinderat: da.für“
Über  die Fragen des Pfarrkirchen-Lebens zu beraten und mitverantwortlich zu  unterstützen, das ist die Hauptaufgabe des Pfarrgemeinderates.

Am 19. März 2017 ist es wieder soweit: Ein neuer Pfarrgemeinderat soll in unserer Pfarrgemeinde gewählt werden.
Der bestehende Pfarrgemeinderat hat sich dazu entschlossen,  jene Pfarrgemeinderäte, die sich wieder um dieses Amt bewerben, erneut zu berufen und  diejenigen, die aus dem Pfarrgemeinderat ausscheiden, durch Personen zu  ersetzen, die sich dazu bereit erklärt haben und stellvertretend von den  Vereinen ausgewählt wurden, dem neuen Pfarrgemeinderat anzugehören.
Unser derzeitiger Pfarrgemeinderat besteht aus Personen,  die aus den verschiedensten Bereichen kommen. Es ist in den letzten  Jahren ein Team entstanden. Das Ziel für die nächste Wahl soll sein, die  Vielfalt der Personen zu erhalten. Es ist  für uns wichtig, vor allem Personen aus den Bereichen der Vereine,  Institutionen, Gemeinschaften, etc. für dieses Amt zu gewinnen. Daher  besteht die Möglichkeit, noch weitere Personen, welche Sie vorschlagen  möchten, in der Pfarre bekannt zu geben.

Wir  verzichten diesmal darauf, die Stimmzettel an alle Pfarrangehörige  mittels Sprengeldienst auszutragen. Das hat folgende Gründe:
1. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Namen und Adressen nicht an dritte Personen (in diesem Fall der Sprengeldienst)
   weitergegeben werden.
2. Es ist nicht nachvollziehbar, ob wirklich diejenige Person wählt, die auch dazu berechtigt ist.

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